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Wenn Sie eine private Krankenversicherung oder eine Zusatzversicherung für Heilpraktiker haben , wird diese in der Regel die Kosten zumindest anteilig übernehmen. Klären Sie bitte vorab die Kostenübernahme durch Ihre Kasse, damit Sie diesbezüglich Klarheit haben. Hier werde ich eine Rechnung nach Gebührenverordnung der Heilpraktiker (GeBüH) erstellen. Die Höhe der Behandlungskosten richtet sich nach dem Zeitaufwand und der gewählten Behandlungsmethode.
Zusatzkosten für eventuelle externe Leistungen (Oligo-Check, Labor ) werden vor Therapiebeginn mit Ihnen besprochen.
Kostenübernahme gesetzlicher Krankenkassen
Heilpraktikerleistungen werden generell nicht von gesetzlichen Krankenkassen übernommen! Eine Sonderregelung gilt für osteopathische Behandlungen.
Durch meine 5 jährige qualitätsgesicherte Ausbildung zum Osteopathen erfülle ich die Voraussetzung zur Kostenübernahme osteopathischer Behandlungen durch die GKV. Aber nur einige gesetzliche Krankenkassen erstatten osteopathische Behandlungen anteilig. Klären Sie bitte vorab ob und in welcher Höhe Ihre Kasse die osteopathischen Leistungen übernimmt. Eine Übersicht der gesetzlichen Krankenkassen von denen eine anteilige Kostenübernahme zu erwarten ist, finden sie unter folgendem Link ( hier ).